Strahlenschutzbeauftragte/r

Grundausbildung

Strahlenschutzbeauftragter bzw. Strahlenschutzausbildung für den nichtmedizinischen Bereich

Der Strahlenschutzkurs zum Strahlenschutzbeauftragten umfasst die Grundausbildung und die spezielle Ausbildung für Tätigkeiten mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gemäß § 80 AllgStrSchV 2020.

In diesem 4-tägigen Strahlenschutzkurs lernen die TeilnehmerInnen den Umgang mit ionisierender Strahlung wie für den Betrieb von Strahlenanlagen (zB Röntgenanlagen, Isotopenstrahler etc.) gesetzlich vorgeschrieben. Die TeilnehmerInnen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Strahlenschutzausbildung ein behördlich anerkanntes Zeugnis und können ihre Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter unmittelbar nach dem Kurs aufnehmen. Auch eine englische Übersetzung des Zeugnisses kann auf Wunsch ausgefertigt werden.

Ab sofort ist es auch möglich Grundausbildung und spezielle Ausbildung GETRENNT zu absolvieren. Die Grundausbildung findet dabei von Montag bis Mittwoch Mittag und die spezielle Ausbildung von Mittwoch Mittag bis Donnerstag statt.

Grundausbildung + spezielle Ausbildung (4 tägig, gemäß § 80 AllgStrSchV 2020)

  • Jeweils Montag bis Donnerstag 8:30 - 16:00
  • Grundausbildung + spezielle Ausbildung kombiniert: jeweils Montag bis Donnerstag
  • Grundausbildung: jeweils Montag - Mittwochmittag
  • Spezielle Ausbildung: jeweils Mittwochmittag - Donnerstag
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Fortbildung Strahlenschutz

Fortbildung (8 Stunden, gemäß § 80 AllgStrSchV 2020)

Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen müssen spätestens alle 5 Jahre eine 8-stündige Strahlenschutz-Fortbildung absolvieren. Die angebotene Strahlenschutz-Fortbildung greift auf die Inhalte der Grundausbildung und der speziellen Ausbildung zurück und behandelt auch aktuelle Strahlenschutzthemen.

Dauer der Ausbildung: jeweils 1 Tag von 8:30 - 16:00

Alle Fortbildungstermine können auch online absolviert werden.

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Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen haben die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 4 Stunden zu absolvieren, wenn sich die beabsichtigte Tätigkeit nur auf Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, auf Füllstandsanzeiger, Feuerwarngeräte, Geräte zur Ableitung statischer Elektrizität und Ähnliches bezieht. Diese Fortbildungen führen wir an den oben genannten Fortbildungsterminen jeweils vormittags durch.

Hochradioaktive Quellen

Tätigkeiten mit hochradioaktiven Quellen - HASS (8 Stunden, gemäß § 80 AllgStrSchV 2020)

Personen, die mit hochradioaktiven Strahlenquellen arbeiten (z.B. Werkstoffprüfer) benötigen zusätzlich zur Grundausbildung und speziellen Ausbildung einen eintägigen Spezialkurs für Tätigkeiten mit hochradioaktiven Strahlenquellen (jeweils 8:30-16:00)

Termine auf Anfrage.

Offene radioaktive Stoffe

Tätigkeiten mit offenen radioaktive Stoffen

Für diesbezügliche Anfragen steht Ihnen die Kursleiterin, Frau DDr. Elke Pichl (0316 873 8682), gerne zur Verfügung.

Radonschutzausbildung

Ausbildung zum/zur Radonschutzbeauftragten

Für diesbezügliche Anfragen steht Ihnen die Kursleiterin, Frau DDr. Elke Pichl (0316 873 8682), gerne zur Verfügung.

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Preise und Voraussetzungen

Die Preise gelten für die Ausbildung in den Räumlichkeiten der SMG. Bei Bedarf führen wir auch gerne Fortbildungskurse bei Ihnen im Haus durch. Für Anfragen steht Ihnen Frau DDr. Pichl (0316 873 8682) gerne zur Verfügung. Voraussetzungen siehe AllgStrSchV 2020.

Ausbildung Kosten [€]
Grundausbildung u. spezielle Ausbildung 1650,-
nur Grundausbildung 1000,-
nur spezielle Ausbildung 780,-
Fortbildung (8 Stunden) 520,-
Fortbildung (4 Stunden) 350,-
Tätigkeiten mit hochradioaktiven Quellen a.A.
Ausbildung zum/zur Radonschutzbeauftragten a.A.

Die angegebenen Preise sind bis 31.12.2025 gültig und exkl. 10% USt. angegeben. Sie beinhalten die Teilnahme an den Kursen, Strahlenschutz-Übungen, Personendosimetrie, Prüfungsgebühr, Ausstellung der Zeugnisse und Pausengetränke. Die Strahlenmesstechnik Graz behält sich das Recht vor, Veranstaltungen - auch kurzfristig - abzusagen oder zu verschieben. Eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung ist möglich. Bei der Absage werden Sie schriftlich verständigt. Im Falle einer abweichenden Rechnungsadresse bitte diese bei der Anmeldung bekannt geben. Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20% und ab dem Tag des Kursbeginns von 100% des Teilnahmebetrages zu entrichten. Ist eine Teilnahme beim nächsten Termin möglich, entfällt die Stornogebühr.

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Seminar


Termine Strahlenschutzausbildung

  • 10.03. - 13.03.2025
  • 07.04. - 10.04.2025
  • 02.06. - 05.06.2025
  • 22.09. - 25.09.2025
  • 24.11. - 27.11.2025

Ausbildungsort: Seminarraum der Strahlenmesstechnik Graz, 8010 Graz, Steyrergasse 17, Parterre links

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Termine Fortbildung

  • 20.03.2025
  • 24.04.2025
  • 12.06.2025
  • 01.10.2025
  • 20.11.2025

Wenn kein Fortbildungstermin passend ist, ist NUR eine ONLINE-Teilnahme zur Fortbildung an folgenden Tagen möglich (jeweils 8:30 – 16:00):

  • 12.03.2025
  • 09.04.2025
  • 04.06.2025
  • 24.09.2025
  • 26.11.2025

Ausbildungsort: Seminarraum der Strahlenmesstechnik Graz, 8010 Graz, Steyrergasse 17, Parterre links

zur Anmeldung